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Ein Blick über den Tellerrand hat häufig Überraschungen parat, deren Auswirkungen Sie sich nicht haben träumen lassen. Wir bleiben für unsere Kunden stets aktuell, informieren und bringen neuste Erkenntnisse in unsere Projekte ein!

Rechtliche Absicherung gegen klagende (Ex-)Mitarbeiter

on Montag, 10 Dezember 2012. Posted in News

Informations- und Beratungspflicht zum Thema Entgeltumwandlung nicht ausreichend und unsachgemäß. Vermeiden Sie teure Schadensersatzforderungen Ihrer Mitarbeiter.

Erst kürzlich rief uns ein aufgebrachter Kunde an. Ein gerade entlassener Mitarbeiter verklagt ihn auf Schadenersatz, weil er es als Arbeitgeber versäumt hat, seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Informations- und Beratungspflicht zum Thema Entgeltumwandlung als staatlich subventionierte Form der Altersversorgung nachzukommen und seinen Mitarbeiter aufzuklären bzw. ihm diese Möglichkeit anzubieten. Je nach Betriebszugehörigkeit, kann das teuer werden.

Immer mehr Rechtsanwälte entdecken diesen Bereich für sich und fragen Ihre Mandanten bei Arbeitsrechtsstreits gleich zu Beginn, ob sie über eine betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung) hatten.
Sie lesen richtig! Wenn die Mitarbeiter nach der erfolgten Information eine Entgeltumwandlung wünschen, müssen Sie als Arbeitgeber diese Umsetzen. Aber Entwarnung! Für Sie als Unternehmen entstehen keine Kosten. Und damit die Informations- und Beratungspflicht auch dem Anspruch einer rechtlichen Absicherung vor Klagen gerecht wird, muss diese sowieso durch externe Berater erfolgen. Auch diese Kosten Sie in den meisten Fällen nichts.

Sehen Sie es von der positiven Seite. Der Nutzen, der für Sie daraus entsteht. Der Gesetzgeber hat ein Tool ins Leben gerufen, mit welchem Sie Personalkosten sparen oder kostenneutrale Zuschüsse zur Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter zusagen können, die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung erhöhen und Ihr Image als Arbeitgeber obendrein steigern. Wir sagen Ihnen gerne mehr darüber.

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